Die Psychotherapie wird über ein Antragsverfahren von der Krankenkasse genehmigt und bezahlt. In der sogenannten Probatorik-Phase der Therapie findet eine ausführliche Diagnostik und Zielklärung statt. Ebenfalls in dieser Phase wird entschieden, ob eine Psychotherapie notwendig ist. Für diese Einschätzung stellt die Krankenkasse fünf Sitzungen bereit.
Der Antrag auf Psychotherapie wird vom jeweiligen Behandler gestellt und von einem unabhängigen Gutachter anonym bewertet. Bei einem positiven Bescheid seitens des Gutachters stimmt die Krankenkasse in aller Regel der Psychotherapie zu und übernimmt die Kosten für einen bestimmten Stundensatz (Kurz- oder Langzeittherapie).
Hat in den vergangenen 2 Jahren bereits eine Psychotherapie statt gefunden, muss gesondert geprüft werden, ob die Kasse die Kosten für eine erneute Therapie übernimmt.
Private Krankenkassen regeln die Kostenübernahme teilweise ähnlich wie die gesetzliche Kasse über ein Antragsverfahren (s.o.); teilweise ist das Vorgehen auch ein anderes. Dies hängt von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft und den vereinbarten Versicherungsbedingungen bei Vertragsschluss ab. Günstig ist im Falle einer Privatversicherung, vor Therapiebeginn die Modalitäten mit der Kasse zu klären, um die Kostenübernahme zu sichern.